Rechtsprechung
ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
Anpassung einer Betriebsrente
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
16 BetrAVG
Anpassung einer Betriebsrente - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
"Belange der Versorgungsberechtigten" i. S. des § 16 Abs. 1 BetrAVG; Entwicklung der Verbraucherpreise seit Rentenbeginn; Wechsel des Prüfungsmaßstabs der Anpassungsentscheidung von Verbraucherpreisentwicklung auf Nettolohnentwicklung; Prüfungszeitraum vor dem ...
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- BAG, 21.08.2001 - 3 AZR 589/00
Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze
Auszug aus ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04
Die Belange der Versorgungsempfänger werden jedenfalls nach § 16 BetrAVG a. F. unzureichend berücksichtigt, wenn den Betriebsrentnern Kaufkraftverluste verbleiben, die den aktiven Arbeitnehmern nicht mehr entstehen (BAG, Urteil vom 21.08.2001, 3 AZR 589/00, NZA 2003, 561 ff mwN). - BAG, 17.04.1996 - 3 AZR 56/95
Nachträgliche Anpassung der Betriebsrenten
Auszug aus ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 17.04.1996, 3 AZR 56/95, NZA 1997, 155 ff.), der sich die Kammer anschließt, erlischt der Anspruch auf Korrektur einer früheren Anpassungsentscheidung nur dann, wenn es sich um eine Anpassung handelt, durch die die Betriebsrente bezogen auf einen früheren Anpassungsstichtag unter Berücksichtigung der damaligen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens erhöht werden soll. - BAG, 23.05.2000 - 3 AZR 146/99
Betriebsrentenanpassung - Eigenkapitalverzinsung
Auszug aus ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04
Die wirtschaftliche Lage des Arbeitgebers rechtfertigt die Ablehnung einer Betriebsrentenanpassung nur insoweit, als es dem Arbeitgeber voraussichtlich nicht möglich sein wird, die dadurch entstehende Mehrbelastung aus den Wertzuwächsen des Unternehmens und dessen Erträgen in der Zeit nach dem Anpassungsstichtag aufzubringen (BAG, Urteil vom 23.05.2000, 3 AZR 146/99, AP BetrAVG § 16 Nr. 45 mwN) Da die Beklagte einen derartigen Ausnahmetatbestand nicht vorgetragen hat, kommt es ausschließlich auf die Belange des Klägers als Versorgungsempfänger an.
- BAG, 09.11.1999 - 3 AZR 420/98
Pflicht zur Anpassung einer Betriebsrente nach § 16 BetrAVG der Witwe eines …
Auszug aus ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04
Die Kammer legt daher die von Bode und Grabner ausgewerteten statistischen Zahlungen zugrunde (vgl. zur Heranziehung dieser Zahlen BAG, Urteil vom 09.11.1999, 3 AZR 420/98, NZA 2000, 1057 ff, unter III 5; LAG Hamm, Urteil vom 03.02.1996, 6 Sa 727/96, DB 1998, 931). - LAG Hamm, 03.02.1998 - 6 Sa 727/96
Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige Belastung eines Unternehmens; …
Auszug aus ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04
Die Kammer legt daher die von Bode und Grabner ausgewerteten statistischen Zahlungen zugrunde (vgl. zur Heranziehung dieser Zahlen BAG, Urteil vom 09.11.1999, 3 AZR 420/98, NZA 2000, 1057 ff, unter III 5; LAG Hamm, Urteil vom 03.02.1996, 6 Sa 727/96, DB 1998, 931). - LAG Düsseldorf, 11.06.2004 - 18 Sa 1605/03
Betriebliche Altersversorgung, nachholende Anpassung
Auszug aus ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04
Mit dem Kläger ist die Kammer der Auffassung das dies bedeutet, dass das ursprünglich vorausgesetzte Verhältnis von Leistung (Arbeitsleistung während des Arbeitsverhältnisses) und Gegenleistung (Versorgungslohn für geleistete Arbeit) wiederhergestellt werden muss (so im Ergebnis auch LAG Düsseldorf, Urteil vom 11.06.2004, 18 Sa 1605/03, Juris). - LAG Hamm, 03.02.1998 - 6 Sa 809/97
Anpassung einer Betriebsrente; Übermäßige Belastung eines Unternehmens bei der …
Auszug aus ArbG Dortmund, 16.12.2004 - 3 Ca 4213/04
Die bis zur Klageerhebung entstandenen Rückstände sind nicht hinzuzurechnen (LAG Hamm, Urteil vom 03.02.1998, 6 Sa 809/97, Juris).